Ultraschall

Als Ergänzung zum mündlichen Informationsgespräch möchten wir Sie hier über die Möglichkeiten der Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft informieren. Ultraschall ist die einzige Methode, mit der wir das ungeborene Kind in der Gebärmutter direkt anschauen können. Seit 50 Jahren wird Ultraschall in der Schwangerschaft angewendet. Bis jetzt konnte nie ein schädlicher Einfluss auf das Kind oder die Mutter gezeigt werden. Ist der Ultraschallbefund unauffällig, können Sie mit guter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.

Oliver Rautenberg ist Tutor der schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall und damit als Experte für die Pränataldiagnostik ausgewiesen (aktuelle Tutorenliste). Zudem ist er als Oberarzt im Kantonsspital Frauenfeld und im Kantonsspital St. Gallen mit besonderer Funktion für die Pränataldiagnostik angestellt. Somit ist eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet, falls weitere Abklärung in speziellen Situationen notwendig sein sollten.

Unten sind die diversen Fragestellungen und die dazu optimalen Schwangerschaftswochen zusammengefasst.

Erstes Screening (12.-14. SSW)

Nach der Terminbestimmung in der Frühschwangerschaf wird der erste „große“ Ultraschall in der Regel in der 12. bis 14. Schwangerschafswoche (SSW) durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung ist es, schon jetzt einige Fehl-bildungen auszuschließen bzw. Hinweise auf das Vor-liegen genetischer Auffälligkeiten zu erhalten. Bei diesem Ultraschall kann auch die Nackentransparenz des Embryos gemessen werden. Dabei wird der Bereich zwischen Haut und darunterliegendem Gewebe in Höhe der Halswirbelsäule untersucht. Ist die Nackentrans-parenz größer als gewöhnlich, so kann dies ein Zeichen für das Vorliegen von Erkrankungen (z.B. Herzfehler) oder einer genetischen Erkrankung sein. Eine noch genauere Risikoberechnung ist auf Wunsch durch die zusätzliche Bestimmung von Hormonen im mütterlichen Blut durch eine Blutentnahme möglich (sogenannter Ersttrimestertest). Die Kosten werden durch die Grundversicherung übernommen. Die gewonnenen Resultate ergeben ein individuelles Gesamtrisiko für das vorliegen bestimmter genetischer Erkrankungen. Ist das Risiko erhöht, können weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden, deren Kosten von der Grundversicherung übernommen werden: ein nicht-invasiver Pränataltest (mütterlicher Bluttest auf kindliche Chromosenstörungen), Gewebeentnahme am Mutterkuchen (Chorionzottenbiopsie, ab der 12. SSW) oder eine Fruchtwasserpunktion (Amniozentese, ab der 15. SSW).

Zweites Screening (ab 20. SSW)

Ab der 20. Schwangerschftwoche werden beim zweiten Screening die Lage der Plazenta (vor allem in Bezug zum Geburtskanal), die Fruchtwassermenge und die kindlichen Bewegungen beurteilt, sowie das Wachstum des Feten kontrolliert. Die mit einem hoch aufösenden Ultraschallgerät durchgeführte Feindiagnostik der kindlichen Organe sucht anhand einer Checkliste systematisch nach Hinweisen auf anatomische Besonderheiten    und Chromosomenstörungen (Nierenzysten, Herzfehler, offener Rücken (Spina bifda), etc.). In aller Regel können viele kindliche Auffälligkeiten ausgeschlossen und die Eltern in Bezug auf Fehlbildungen und damit verbundene Erkrankungen beruhigt werden.

Of sind weitere Kontrollen des kindlichen Wachstums in den verbleibenden Wochen sinnvoll, z.B. mit 30 SSW.

Bei der Organ-Untersuchung, vor allem zwischen 20 und

30    Wochen,    können    mit    der    3D/4D-Technik    of eindrucksvolle Bilder gemacht werden, wenn die Schallbedingungen gut sind und das Ungeborene günstig liegt. In diesem Fall machen wir gerne für Sie zusätzliche 3D-Aufnahmen.

Ergänzende Untersuchungen

Bei Hinweisen auf eine Wachstumsstörung des Kindes kann zusätzlich ein sogenannter Doppler-Ultraschall durchgeführt werden, bei dem die Durchblutung kindlicher und mütterlicher Gefäße betrachtet wird. Dabei kann auch eine eventuelle Gefährdungssituation für das Kind und / oder die Mutter frühzeitig erkannt werden. Diese Spezialuntersuchung ist allerdings nur in wenigen Fällen erforderlich.

Zusätzlich zu den medizinisch indizierten und von der Krankenkasse bezahlten Untersuchungen bieten wir in unserer Schwerpunktpraxis auch den sogenannten 3D-/4D-Ultraschall (auch „Baby-Fernsehen“) an. Dieser wird in der Regel zwischen der 24. und 28. SSW durchgeführt und bietet Ihnen eine schöne Erinnerung an die Zeit Ihrer Schwangerschaf.